Riester war gestern.
Riester galt lange als kompliziert und teuer, viele Verträge lohnten sich am Ende kaum. Ab 2027 kommt was Neues: das Altersvorsorgedepot. Du zahlst einen Beitrag ein, und der Staat legt großzügig obendrauf, egal ob du sparst, ein Eigenheim finanzierst oder einen Kredit schneller abbezahlen willst.
Auf die ersten 360 € im Jahr bekommst du 50 % vom Staat dazu, auf alles bis 1.800 € im Jahr noch 25 %. Macht bis zu 540 € pro Jahr geschenkt, einfach so. Hast du Kinder, kommen 300 € pro Kind und Jahr obendrauf, und wer vor dem 25. Geburtstag startet, bekommt einmalig 200 € extra.
So funktioniert die neue Förderung.
Wichtige Infos vor dem Abschluss ▾
Die Wohnförderung beim neuen Altersvorsorgedepot ist gesetzlich optional, jeder Anbieter entscheidet selbst, ob er sie überhaupt anbietet. Gerade bei reinen Online-Brokern, die auf einfache, günstige ETF-Sparpläne setzen, ist aktuell noch offen, ob sie diese Zusatzoption ins Vertragsangebot aufnehmen. Ob dein Depot später Kapital fürs Eigenheim hergibt, entscheidet sich oft schon beim Abschluss, das lohnt sich vorher zu prüfen.
Dein Altersvorsorgedepot
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Unverbindliche Beispielrechnung zur geförderten Altersvorsorge (Start 01.01.2027). Zulagen gemäß Altersvorsorgereformgesetz, Bundestagsbeschluss vom 27.03.2026. Die endgültige gesetzliche Ausgestaltung kann abweichen. Kinderzulage hier für 18 Jahre angesetzt. Die angenommene Rendite ist nicht garantiert, Kapitalanlagen unterliegen Wertschwankungen. Alle Eingaben bleiben lokal auf diesem Gerät und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung.
Wohnwirtschaftliche Verwendung▾
Die Wohneigentumsförderung ist bei der neuen geförderten Altersvorsorge optional möglich, Kapital ist ab 3.000 € für selbstgenutztes Wohneigentum entnehmbar. Entnommene Beträge werden im Wohnförderkonto erfasst und in der Rentenphase nachgelagert besteuert (das Wohnförderkonto wird künftig nicht mehr verzinst). Die Förderung bleibt bei wohnwirtschaftlicher Verwendung erhalten, die Besteuerung erfolgt zeitlich gestundet. Paar-Szenario: beide Partner mit gleichem Alter und Beitrag, Grundzulage und Berufseinsteigerbonus fallen je Partner an, die Kinderzulage je Kind einmal im Haushalt.
Vorzeitige Restschuldablöse▾
Modellrechnung für ein ganz normales Annuitätendarlehen (konstante Monatsrate aus Sollzins und anfänglicher Tilgung). Parallel wird das AV-Depot bespart. Sobald das Depotguthaben die zu diesem Zeitpunkt verbleibende Restschuld übersteigt, könnte die Restschuld daraus vorzeitig abgelöst werden. Die ausgewiesene Zinsersparnis entspricht den Zinsen, die auf die vorzeitig getilgte Restschuld sonst noch angefallen wären. Mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen der finanzierenden Bank sowie Sondertilgungsrechte sind hier nicht berücksichtigt. Diese Darstellung ersetzt keine Finanzierungsberatung.
Steuererstattung▾
Vereinfachte Näherung der Günstigerprüfung nach § 10a EStG. Sonderausgaben = geförderter Eigenbeitrag (max. 1.800 €/Jahr je Person) zzgl. der Zulagen des Jahres, Steuererstattung = max(0, Sonderausgaben mal Grenzsteuersatz minus Zulagen). Der tatsächliche Betrag hängt vom individuellen Steuerbescheid, weiteren Sonderausgaben und dem tatsächlichen Grenzsteuersatz ab, keine Steuerberatung. Bei automatischer Ermittlung wird der Grenzsteuersatz aus dem eingegebenen zu versteuernden Einkommen (zvE) nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG (Veranlagungszeitraum 2026) berechnet, nicht aus dem Bruttogehalt. Bei "Verheiratet" wird das Splitting-Verfahren angewendet: Der Grenzsteuersatz ergibt sich aus der Grundtabelle für das halbe zu versteuernde Einkommen. Werbungskosten, Sonderausgaben, Kirchensteuer und Soli sind darin nicht enthalten, der tatsächliche Grenzsteuersatz laut Steuerbescheid kann abweichen.
Übertrag aus Riester-Vertrag▾
Angesetzt wird das übertragene Guthaben als Einmalbetrag zu Vertragsbeginn, das sich ab Tag 1 mitverzinst. Maßgeblich ist der tatsächliche Übertragungswert des Altvertrags (nach Abzug etwaiger Kosten), nicht die Summe der eingezahlten Beiträge, bitte vor Beratung beim bisherigen Anbieter erfragen. Ob eine Übertragung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab (u. a. Garantien, Kosten und Rentenfaktor des Altvertrags). Beim Paar-Szenario wird der Übertrag als Gesamtsumme gerechnet und nicht verdoppelt.